Satzung

Die Satzung der Kasino-Gesellschaft Leverkusen e.V.

Auf der Hauptversammlung am 6. März 2009 wurde eine Neufassung unserer Satzung verabschiedet, die nun nach der erfolgten Registrierung des Vereins in Kraft ist. Unten sehen Sie die wichtigsten Teile unserer Satzung. Sie können auch die vollständige Satzung einsehen.

Im Folgenden wird die Satzung auszugsweise wiedergegeben:

§ 1 Zweck, Name, Sitz, Geschäftsjahr

Die Kasino-Gesellschaft Leverkusen ist ein Verein zur Förderung der geistigen und künstlerischen Unterhaltung und zur Förderung der Geselligkeit unter seinen Mitgliedern. Der Sitz des Vereins ist Leverkusen. Der Vereinsname erhält den Zusatz e.V. nach Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Leverkusen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die den Zweck des Vereins unterstützen.
Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.
Mitglieder, die sich um die Kasino-Gesellschaft besonders verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes von der ordentlichen Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.Auf Antrag kann der Vorstand eine ruhende Mitgliedschaft gewähren, wenn das Mitglied für eine begrenzte Zeit am Vereinsleben nicht teilnehmen kann. Es ruhen in diesem Zeitraum alle Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand